Die IMMOBILIENVERWALTUNG KÖP hebt sich bereits jetzt von der Masse ab, indem sie nicht nur die gesetzlichen Anforderung einer 20-stündigen Weiterbildung erfüllt, sondern darüber hinaus, einen Weiterbildungslehrgang mit dem Zertifikat „Immobilienverwalter/in IHK absolviert hat. Wir gehen damit gut gerüstet in die Zukunft und können Ihnen daher in allen Belangen der Immobilienverwaltung kompetent zur Seite stehen.
„Eine gute Theorie ist das Praktischste, was es gibt.
(Gustav Robert Kirchhoff 1824 - 1887)
Die Verwaltung sämtlicher Objekte, egal ob WEG-, Miet- oder Sondereigentumsverwaltung erfolgt mittels einer speziell auf die Branche zugeschnittenen Software, die alle Belange ordnungsgemäßer Verwaltung erfüllt.
Die IMMOBILIENVERWALTUNG KÖP setzt dabei auf neue digitale Technologien und nutzt eine komplett cloud-basierte Software-Lösung, die selbstverständlich den gesetzlichen Vorschriften der DSGVO entspricht. Dadurch ist gewährleistet, dass die Dokumentationen zu Ihren Objekten mit allen relevanten Unterlagen in sicheren Rechenzentren mit Backup-Systemen gehostet ist und auf die jederzeit zugegriffen werden kann. Die Verwaltung ist somit in der Lage, sofort auf alle erforderlichen Informationen zu dem betreuten Objekt zugreifen und auf deren Basis erforderliche Aktionen vornehmen zu können.
Die PROVINZIAL Versicherung ist unser starker und professioneller Partner für Vermögensschaden- und Berufshaftpflichtversicherung der Verwaltung. Jeder Verwalter muss gemäß neuer Gesetzgebung den Nachweis einer Vermögensschaden- und Berufshaftpflichtversicherung mit vorgegebenen Absicherungswerten erbringen.
In der Branche der Haus- und Immobilienverwalter gibt es immer wieder Fälle, bei denen Fehlentscheidungen des Verwalters zu empfindlichen Kostenbelastungen der Eigentümer führen können. Unser Erfolg soll auch Ihr Erfolg sein, aber eine eventuelle Fehlentscheidung unsererseits soll nicht zu ihrem Problem werden. Deshalb haben wir zur Absicherung unserer Tätigkeit eine solche Versicherung bei einem namhaften Versicherer in der vom Gesetzgeber geforderten Höhe abgeschlossen.
Im Bereich der WEG- und Miet-Verwaltung erfolgt die Unterstützung durch die spezialisierte DKB (Deutsche Kreditbank AG).
Diese Bank berücksichtigt alle Belange der ordnungsgemäßen Abwicklung von WEG-, Miet- und Rücklagenkonten. Durch automatisierte Prozesse ist eine Verbuchung zum entsprechenden Objekt und Kostenart gewährleistet.
Die Einlagensicherung entspricht den verkehrsüblichen Regularien, denen nahezu alle Banken unterliegen. Die DKB AG ist zudem aktuell eine der Banken mit den günstigsten Konditionen des Geldnebenverkehrs.
Auch im Bereich der Gewerbeordnung und als weitere Sicherheit für Eigentümer und Eigentümergemeinschaften hat der Gesetzgeber nun auch die Pflicht zum Nachweis eines bewilligten Antrages gemäß §34c GewO für den Verwalter auferlegt. Jeder Verwalter von WEG-, Miet- oder Sondereigentumsverwaltung muss dieses bis zum 01.03.2019 vorweisen können. Neben dem Führungszeugnis der Behörden, dem Auszug aus dem Gewerbezentralregister, der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung wird auch eine Bescheinigung des Finanzamtes und die Nachweispflicht für das Vorhandensein einer Beruftshaftpflichtversicherung (über Vermögensschäden) abgefragt, bevor die Erlaubnis erteilt wird. Fragen Sie Ihren Verwalter, ob er eine solche Erlaubnis vorweisen kann.
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